Berufsbegleitende Weiterbildung zum Praxisanleiter (m/w/d) an der Bildungsakademie Sachsen
Die Weiterbildung zum Praxisanleiter (m/w) an der Bildungsakademie Sachsen hat das Ziel, Pflegefachkräfte berufsbegleitend für eine Tätigkeit als Praxisanleiter im Unternehmen vorzubereiten.
Zu den Aufgaben der Praxisanleitung gehören:
- Kooperation mit Pflege- & Berufsfachschulen beim Ausbildungsplan sowie bei der Festlegung von Lernzielen der Pflegeschüler und -schülerinnen
- Organisation der Betreuung und Anleitung der Pflegeschüler und -schülerinnen am Praktikumsort (Pflegeheim, Krankenhaus, Sozialstation u.ä.)
- Mitwirkung bei Prüfungen
- Unterstützung beim Erwerb von Handlungskompetenzen am Arbeitsplatz
- Entwurf von Lernszenarien (Formulierung von Lernzielen, Auswahl der Lernmethoden etc.)
- Sowohl theoretischer als auch praktischer Unterricht
- Beurteilung
Die Ausbildung erfolgt auf der Basis des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und Altenpflegeberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG) vom 4. November 2002 und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO) vom 22. Mai 2007 und deren Aktualisierung vom 21. Mai 2013.
Aufbau der Weiterbildung zum Praxisanleiter
Die praktische Weiterbildung ist in mindestens zwei unterschiedlichen Bereichen zu absolvieren. Die praktische Weiterbildung erfolgt in medizinischen Berufsfachschulen und bei einem Praxisanleiter.
Die Aufgaben der Praxisanleitung
In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV vom 10. November 2003 wird der Beruf des Praxisanleiter beziehungsweise der Praxisanleiterin folgendermaßen definiert:
”Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten ... Zur Praxisanleitung geeignet sind Personen ..., die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen.“ Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege KrPfIAPrV)
Weitere Informationen hierzu finden sich zudem in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrV) vom 26. November 2002.
Somit ist es Aufgabe der Praxisanleitung, Auszubildende in der Pflege in ihrer praktischen Ausbildung zu führen und zu betreuen. Diese umfasst mindestens 2500 Stunden und kann in die Teile Praktikum und Praxiseinsatz eingeteilt werden. Während die Auszubildenden im Praktikum angeleitet werden und dies den kleineren Teil ausmacht, sammeln sie im umfangreichen Praxiseinsatz Erfahrung. In beiden Bereichen liegt die Anleitung beziehungsweise Betreuung in der Verantwortung des Praxisanleiters beziehungsweise der Praxisanleiterin.
Die Weiterbildungsbezeichnung nach dem Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleiterin“ beziehungsweise „Praxisanleiter“.
Sie erhalten darüber ein Zeugnis und eine Urkunde.
Weiterführende Informationen zum Beruf des Praxisanleiters (m/w)
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMfSFJ) finden Sie weiterführende Informationen zum Beruf des Praxisanleiters (m/w).