Berufsbegleitende Weiterbildung zum Pflegedienstleiter (PDL, m/w/d)
Die berufsbegleitende Weiterbildung für die Pflegedienstleitung (PDL) hat das Ziel, Pflegefachkräfte für eine Leitungstätigkeit im Unternehmen vorzubereiten.
Die Ausbildung erfolgt auf der Basis des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und Altenpflegeberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG) vom 4. November 2002 und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO) vom 22. Mai 2007 und deren Aktualisierung vom 21. Mai 2013.
Der Aufgabenbereich der Pflegedienstleitung liegt in der leitenden Tätigkeit in Akutkrankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und zum Teil in Rehakliniken. Diese Leitungsfunktion kann von einer fachlich qualifizierten Person ebenso wie von einem Leitungsteam übernommen werden. So umfasst das Profil leitende und organisatorische Aufgaben wie u.a.
- Personalplanung
- Organisation der Dienstpläne
- Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsstandards
Die PDL gehört damit in den meisten Fällen zum mittleren Management des Betriebs, da die Pflegedienstleitung nicht die Gesamtverantwortung des Behandlungsprozesses trägt. Diese obliegt nach geltendem Recht stets dem Arzt.
In vielen Fällen gehört zu Ihren Aufgaben im Rahmen der Personalplanung auch die Personalbedarfsplanung und -förderung. So ist es möglich, dass zu Ihren Kompetenzen auch die Personaleinstellung und -entlassung zählt. Ist dies nicht der Fall, so sind Sie häufig an den Entscheidungsprozessen maßgeblich beteiligt. Im Bereich der Förderung des Personals organisieren Sie interne wie externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Neben den Personalfragen gibt es weitere Aufgaben in der Verwaltung wie beispielsweise die Qualitätssicherung und die Kontrolle der Finanzen. Darüber hinaus steht die PDL in der Regel im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit in direktem Kontakt mit Patienten und ihren Angehörigen, aber z.B. auch mit anderen Dienstleistern wie Ärzten, Apotheken et cetera.
Der Ausbildungsaufbau für den Pflegedienstleiter (m/w)
Die Weiterbildung dauert mindestens 580 Stunden. Sie umfasst theoretischen und praktischen Unterricht von 460 Stunden sowie eine praktische Weiterbildung von 120 Stunden. Die praktische Weiterbildung ist in mindestens zwei unterschiedlichen Bereichen zu absolvieren.
Die praktische Weiterbildung erfolgt in einer Praxiseinrichtung unter Anleitung und in Begleitung der Schule.
In der Weiterbildung werden Sie in folgenden Themen geschult:
- Qualitätsmanagement
- Controlling
- Risikomanagement
- Betriebswirtschaftslehre
- Arbeitsrecht
- Pflegewissenschaft
- Personalmanagement
- Marketing
- Rhetorik
Die Weiterbildungsbezeichnung nach dem Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung
- „Fachaltenpflegerin für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“ oder „Fachaltenpfleger für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“,
- „Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“ oder „Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“ oder
- „Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“ oder „Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“.
Sie erhalten darüber ein Zeugnis und eine Urkunde.
Weiterführende Informationen zum Beruf des Pflegedienstleiters (m/w)
Sie finden auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMfSFJ) zahlreiche weiterführende Informationen zum Beruf des Pflegedienstleiters (m/w).