Zulassungsvorraussetzungen und -beschränkungen für Ausbildungen
Die Vorraussetzungen sind je nach Ausbildungsgang unterschiedlich, bitte lesen Sie dafür die Ausbildungsbeschreibungen.
Medizinisch-technischer Assistent - Funktionsdiagnostik (m/w)
Ergotherapeut (m/w)
Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung ist ein erfolgreicher Realschul- (hierzu zählt auch der qualifizierende Realschulabschluss) oder höherwertiger Abschluss.
Kenntnisse in Englisch sind Grundvoraussetzung für die Ausbildung. Es besteht die Möglichkeit, im zweiten Ausbildungsjahr, an einer Englisch-Zertifikats-Prüfung teilzunehmen.
Erzieher (m/w)
- der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Sozialassistent/in, Krankenschwester/-pfleger, Ergotherapeut/in) oder
- der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten nichtförderlichen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Friseur/in, Koch/Köchin, Verkäufer/in) und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit * oder
- eine erziehende oder pflegende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung **
Altenpfleger (m/w) (Erstausbildung oder berufsbegleitend)
- ein Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder
- eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulausbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder
- der Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen einjährigen Berufsausbildung oder
- ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung nachgewiesen wird und
- ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
Kenntnisse in Englisch sind Grundvoraussetzung für die Ausbildung. Es besteht die Möglichkeit, im zweiten Ausbildungsjahr, an einer Englisch-Zertifikats-Prüfung teilzunehmen.